Eintrag der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
in den Führerschein
Für wen gilt die Weiterbildung?
Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu
gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt künftig
zusätzlich zum gültigen Führerschein mit den eingetragenen Fahrerlaubnisklassen
D1, D1E, D oder DE (Bus) beziehungsweise C1, C1E, C oder CE (Lkw) auch einen
Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung.
Sie sind dazu verpflichtet, im 5-Jahres-Turnus an einer Weiterbildung
teilzunehmen, um die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in Bereichen wie
beispielsweise Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch,
Lenk- und Ruhezeiten oder Gesundheit aufzufrischen und zu aktualisieren. Die
Grundqualifikation sowie die regelmäßige Weiterbildung weisen Sie durch den
Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nach, den die Führerscheinstelle
vornimmt. Die Schlüsselzahl 95 wird jeweils auf fünf Jahre befristet; eine
Abweichung hiervon ist beim erstmaligen Eintrag möglich, um einen Gleichlauf
mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis herzustellen.
Was umfasst die Weiterbildung?
Die
Weiterbildung umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Stunden zu je 60 Minuten und
ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Dafür
müssen Sie einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen. Zum
Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung,
eine
Prüfung müssen Sie jedoch nicht ablegen. Sie können eine Weiterbildung in bis
zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden
aufteilen,
sodass Sie beispielsweise jährlich eine Ausbildungseinheit absolvieren.
Dies
kann auch bei unterschiedlichen Ausbildungsstätten erfolgen.
Wann muss ich meine Module eintragen lassen?
Zum Stichtag 10.09.2014 muss die Weiterbildung
verbindlich in den Führerschein eingetragen sein. Wer nach diesem Stichtag ohne
Eintragung im Führerschein gewerblich Güter befördert hat mit hohen Bußgeldern
bei Kontrollen zu rechnen.
Für folgende Führerscheininhaber
gelten verlängerte Übergangsfristen, um einen Gleichlauf mit der fünfjährigen
Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis herzustellen:
• Inhaber von Führerscheinen der
Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (Lkw- Führerscheine), deren Gültigkeit
zwischen dem 10. September 2014 und dem
9. September 2016 ausläuft, können den
Eintrag des Weiterbildungsnachweises zusammen mit der Verlängerung der
Fahrerlaubnis vornehmen, also bis spätestens
9. September 2016.
Hinweis: Fahrten zu
bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise
Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte
Rettungsdienste sowie land- und forstwirtschaftlicher
Verkehr. Handwerksbetriebe sowie Kleingewerbetreibende sind zur Beförderung von
Material oder Ausrüstung zur Berufsausübung ausgenommen, sofern es sich beim
Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Wo werden die Module Eingetragen?
Beim zuständigen
Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle Ihres Wohnortes wird gegen Vorlage der 5
Bescheinigungen der absolvierten Module und eines aktuellen biometrischen
Passbildes ein Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 95 gestellt.
Hinweis: Der Antrag sollte
rechtzeitig ca. 4 Wochen vor Beginn der Frist bzw. Ablauf des Führerscheins
erfolgen.
Was Kostet die Eintragung?
28,60 Euro zusätzlich zu den Gebühren
für die Ausstellung des neuen Führerscheindokuments und gegebenenfalls für die
Verlängerung der Fahrerlaubnis (28,60
€ - 71,20 €)