Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz basiert auf der
Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 15. Juli. 2003
und wurde als
Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung
der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
am 14. August 2006 durch den Bundesrat beschlossen und damit als Gesetz in der BRD eingeführt und gültig.
Wozu dient dieses Gesetz?
Das "neue" Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz soll jedem
Kraftfahrer die Möglichkeit geben, seinen Kenntnisstand zu erweitern und
damit sicherer und bewusster zu fahren.
Grundgedanken sind:
Eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen, sowie
die Fahrweise energiesparender zu gestalten und den Kraftfahrer auf den
neuesten Kenntnisstand im Bezug auf Rechtsvorschriften und
Gesunderhaltung zu bringen.
Was fordert das Gesetz?
Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt vor, dass alle
Fahrer/innen im Personenverkehr ab dem 10.09.2008 und im Güterverkehr
ab dem 10.09.2009 eine regelmäßige Weiterbildung von 5 x 7 Stunden
innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums absolvieren müssen, um weiter
einsatzfähig zu sein. Die Weiterbildungspflicht muss im Personenverkehr
am 10.09.2013 und im Güterverkehr am 10.09.2014 abgeschlossen sein.
Wer ist hiervon betroffen?
Kraftfahrer mit der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, die im
gewerblichen Güterverkehr oder im Werksverkehr fahren sowie alle
Kraftfahrer die im Personenverkehr Kraftfahrzeuge mit der
Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE fahren.
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