Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz basiert auf der

Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 15. Juli. 2003

und wurde als

Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung

der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)


am 14. August 2006 durch den Bundesrat beschlossen und damit als Gesetz in der BRD eingeführt und gültig.




Wozu dient dieses Gesetz?

Das "neue" Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz soll jedem Kraftfahrer die Möglichkeit geben, seinen Kenntnisstand zu erweitern und damit sicherer und bewusster zu fahren.


Grundgedanken sind:

Eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen, sowie die Fahrweise energiesparender zu gestalten und den Kraftfahrer auf den neuesten Kenntnisstand im Bezug auf Rechtsvorschriften und Gesunderhaltung zu bringen.


Was fordert das Gesetz?

Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt vor, dass alle Fahrer/innen im Personenverkehr ab dem 10.09.2008 und im Güterverkehr ab dem 10.09.2009 eine regelmäßige Weiterbildung von 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums absolvieren müssen, um weiter einsatzfähig zu sein. Die Weiterbildungspflicht muss im Personenverkehr am 10.09.2013 und im Güterverkehr am 10.09.2014 abgeschlossen sein.


Wer ist hiervon betroffen?

Kraftfahrer mit der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE, die im gewerblichen Güterverkehr oder im Werksverkehr fahren sowie alle Kraftfahrer die im Personenverkehr Kraftfahrzeuge mit der Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE fahren.


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